Wir über uns
Der Pflanzenschutzdienst Hamburg im Pflanzenschutzamt ist laut § 59 Absätze 3 bis 6 Pflanzen-schutzgesetz für die Beratung, für Versuche und die Diagnose im Hinblick auf Schaderreger an pflanzlichen Kulturen verantwortlich. Darüber hinaus ist der Pflanzenschutzdienst das Kompetenzzentrum für den Pflanzenschutz im Rahmen der norddeutschen Kooperation. Er besteht aus acht spezialisierten Kompetenzzentren in sechs Bundesländern. Die hieraus resultierenden Aufgaben liegen hauptsächlich in der Koordination von Versuchen der Bundesländer, wie z. B. zur Entwicklung von Bekämpfungsstrategien zur Reduzierung von Resistenzen der Schaderreger gegenüber Pflanzenschutzmittelwirkstoffen sowie in der Zusammenfassung von Versuchsergebnissen und ihrer Aufbereitung zur Nutzung innerhalb der Beratung der norddeutschen Bundesländer.
Hier finden Sie weitere Informationen: Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.