Beim Landesamt für Steuern Niedersachsen (LStN) - Abteilung Steuer - ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Dienstposten St 285 als:

 

Amtlicher Landwirtschaftlicher Sachverständiger (Referat 28) (m/w/d)

(Entgeltgruppe 13, in der Regel nach dreijähriger Tätigkeit Entgeltgruppe 14)
 

unbefristet zu besetzen.
 

Wer wir sind:

Das Landesamt für Steuern Niedersachsen (LStN) ist als Mittelbehörde für die Finanzverwaltung des Landes zuständig und untersteht dem Niedersächsischen Finanzministerium. Den drei Abteilungen - Zentrale Aufgaben (Z) sowie Informations- und Kommunikationstechnologie (IuK) in Hannover und Steuer (St) in Oldenburg - obliegen die Aufsicht und Unterstützung der Finanzämter bei der Verwaltung der Bundes- und Landessteuern, mit Ausnahme der Verbrauchsteuern. Unser Dienstgebäude liegt am Rande der Oldenburger Innenstadt und ist mit allen Verkehrsmitteln sehr gut erreichbar.
Ihr zukünftiges Referat St 28 befasst sich mit Bodenschätzung, Bewertung, Grundsteuer, Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft sowie den Sachverständigen in der Finanzverwaltung.

 

Welche Aufgaben erwarten Sie?

 

Welche Qualifikation benötigen Sie?

 

Was bieten wir Ihnen?

 

Bitte richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 20. Dezember 2024 (hier vorliegend) unter Angabe des Aktenzeichens - P 1406-St 20-2366/2022-7159/2024 - an das

Landesamt für Steuern Niedersachsen
- Abteilung Steuer - (St)
Postfach 90 62
26138 Oldenburg

oder per E-Mail (bitte möglichst in einer pdf-Datei) an: poststelle@st.lst.niedersachsen.de.

 

Online-Bewerbung

 

Fachbezogene Auskünfte erteilen Ihnen Herr Dr. Burghardt (Tel. 0441/9214-169) sowie der Referatsleiter Herr Hempel, Tel.: 0441/9214-124. Für allgemeine Auskünfte zum Bewerbungsverfahren und zu personalwirtschaftlichen Fragen steht Ihnen Herr Holsten, Tel.: 0441/9214-307, zur Verfügung.

 

Hinweise:

Das Landesamt für Steuern Niedersachsen strebt in allen Bereichen und Positionen an, Unterrepräsentanzen im Sinne des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes abzubauen. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt.

 

Das Land Niedersachsen sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet. Bewerbungen schwerbehinderter oder gleichgestellter behinderter Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person der anderen Bewerberinnen oder Bewerber liegende Gründe von größerem rechtlichem Gewicht entgegenstehen. Zur Wahrung Ihrer Interessen bitte ich bereits mit der Bewerbung um einen entsprechenden Hinweis.

 

Gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen verschiedene Rechte als Bewerberin oder Bewerber zu. Eine ausführliche Information, welche dies im Einzelnen sind und wie Ihre Daten verarbeitet werden, finden Sie auf der Internetseite des Landesamts für Steuern Niedersachsen www.lstn.niedersachsen.de unter der Rubrik „Job und Karriere/Stellenausschreibungen“ (siehe hier).