
Sachbearbeiter Eingriffsregelung / naturschutzfachliche Stellungnahmen (m/w/d)
Grimmen
Landkreis Vorpommern-Rügen
Der Landkreis Vorpommern-Rügen steht für eine moderne, bürgerfreundliche und dienstleistungsorientierte Verwaltung.
Unsere ca. 1.400 Kolleginnen und Kollegen der Kreisverwaltung kümmern sich um die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger an mehreren Standorten im gesamten Landkreis.
Zum 1. Juni 2025 suchen wir Verstärkung als:
Sachbearbeiter Eingriffsregelung / naturschutzfachliche Stellungnahmen (m/w/d)
im Fachdienst Umwelt
am Standort Grimmen
unbefristet
in Vollzeit (39 Wochenstunden).
Die Ausschreibungsfrist endet mit Ablauf des 15. Mai 2025.
Folgende Aufgaben erwarten Sie:
Verfahrensbeteiligung zur Prüfung der naturschutzrechtlichen Betroffenheit von Schutzgütern mit Erarbeitung einer Stellungnahme in folgenden Verfahren:
- Abgabe von Stellungnahmen bei Vorhaben in fachrechtlichen Genehmigungsverfahren z. Bsp. Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG), Plangenehmigungen, Bauordnungsverfahren, Abfallrecht, Baugenehmigungen,
- Naturschutzfachliche und -rechtliche Prüfung und Stellungnahmen in Planfeststellungsverfahren, Raumordnungsverfahren und zu allen Vorgängen bei Bauleitplänen sowie sonstigen Satzungen nach dem BauGB,
- Prüfung der Voraussetzungen und ggf. Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen von speziellen Schutzvorschriften,
- Prüfung und Beurteilung artenschutzrechtlicher Fachbeiträge zum Schutz von geschützten Tier- und Pflanzenarten im Rahmen der Bauleitplanung,
Wahrnehmung der Regelzuständigkeit des Naturschutzes und der Landschaftspflege soweit per Gesetz keine anderen Zuständigkeiten getroffen wurde:
- Territoriale Überwachung des Kreisgebietes zur Erfüllung der naturschutzrechtlichen Vorschriften,
- Durchführung von Genehmigungsverfahren,
- Wahrnehmung der Aufgaben des gesetzlichen Baumschutzes,
- Erteilung von speziellen Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen vom gesetzlichen Biotopschutz und den artenschutzrechtlichen Vorschriften, o Durchführung des Verfahrens zur Erteilung von Naturschutzgenehmigungen.
Unsere Einstellungsvoraussetzungen sind:
- abgeschlossenes Hochschulstudium in der Fachrichtung Landschaftsplanung, Landschaftspflege oder Landschaftsökologie oder vergleichbarer Abschluss
- Dazu erwarten wir folgende Kenntnisse und Fähigkeiten:
- PC-Anwenderkenntnisse, insbesondere sicherer Umgang mit MS Office und GIS,
- Leistungsbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein, Durchsetzungsvermögen, Belastbarkeit und Flexibilität sowie
- Fahrerlaubnis Klasse B mit der Bereitschaft zum Führen von Dienst-PKW.
Wünschenswert sind:
- Kenntnisse im Verwaltungsrecht und der Rechtsvorschriften und Verordnungen zum Naturschutzrecht,
- Verständnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,
- Verständnis wesentlicher ökologische Zusammenhänge in Natur und Landschaft sowie umfassende Kenntnisse über heimische Baum- und Straucharten sowie
- GIS-Erfahrungen.
Ihre Vorteile:
- Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung (TVöD-VKA).
- Eingruppierung in die Entgeltgruppe EG 10 TVöD-VKA sofern die tariflichen Voraussetzungen vorliegen
- Jahressonderzahlung, Erholungsbeihilfe, Jubiläumszahlung und vermögenswirksame Leistungen
- Gutscheinsystem: monatlich 50 Euro netto, jährlich 60 Euro netto zum Geburtstag
- zusätzliche Altersvorsorge bei der Zusatzversorgungskasse Mecklenburg-Vorpommern (als Tarifbeschäftigte/r)
- 30 Tage Erholungsurlaub nach § 26 TVCiD, bezahlte Freistellung am 24. Et 31. Dezember
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie (flexible Arbeitszeitmodelle, mobiles Arbeiten)
- attraktive Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (Angebote für medizinische Checks / GesuricIheitsscreenings, Blutspenden, Impulsvorträge, Präventionskurse, Workshops / Seminare, Sportveranstaltungen und vieles mehr)
- zusätzliche arbeitsmedizinische Angebote
- Freistellung für teambildende Maßnahmen
- Unterstützung bei der Suche nach Wohnraum, Betreuungs- und Bildungsangeboten, Freizeitmöglichkeiten etc. durch unser hauseigenes Welcome Center (03831 357-1258).
Chancengleichheit und selbstbestimmte Teilhabe Schwerbehinderter und Gleichgestellter sowie eine respektvolle Zusammenarbeit sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern innerhalb des Landkreises Vorpommern-Rügen fest verankerte Grundsätze. Deshalb werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Hinweise zur Bewerbung:
Aufgrund eines IT-Sicherheitsvorfalles ist unser Bewerberportal derzeit nicht verfügbar, sodass Sie Ihre aussagefähige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungsanschreiben, lückenloser Lebenslauf, Studien- und Berufsabschlüsse, Arbeitszeugnisse und Seminar- und Lehrgangsnachweise) entweder in Papierform an den Landkreis Vorpommern-Rügen Der Landrat Fachgebiet Personalmanagement Carl-Heydemann-Ring 67 18437 Stralsund oder per E-Mail in einem pdf-Dokument (Anhanggröße max. 10 MB) an FG15.10@lk-vr.de übermitteln.
Die Eingangsbestätigungen und Einladungen zu persönlichen Gesprächen versenden wir derzeit postalisch. Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, insbesondere Fahrkosten, werden durch den Landkreis Vorpommern-Rügen nicht erstattet. Reichen Sie bitte alle Unterlagen nur als Kopien ein (keine Original-Dokumente) und verzichten dabei auf die Verwendung von Bewerbungsmappen. Zur Rücksendung von Bewerbungsunterlagen in Papierform ist die Beilage eines frankierten Umschlages erforderlich. Nach Ablauf des Stellenbesetzungsverfahrens werden alle Unterlagen gemäß Datenschutzverordnung vernichtet.
Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen Frau Klang vom Fachgebiet Personalmanagement unter der Telefonnummer 03831 357-1423 gerne zur Verfügung.
- Landkreis Vorpommern-Rügen
Der Landrat - Fachgebiet Personalmanagement
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund
Deutschland
- Einsatzort:
- 18507 Grimmen (Deutschland)
- Bewerbungsschluss:
- 15.05.2025
- Ansprechpartner/in:
- Frau Klang
- Telefon:
- 03831 357-1423
- E-Mail:
- FG15.10@lk-vr.de
- Anzeige veröffentlicht am:
- 24.04.2025
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